Gebäudeenergieberatung

HausBei allen Fragen rund um Energieeinsparung, Erstellung von Gebäudeenergieausweisen und Beratung hinsichtlich staatlicher Förderungen energiesparenden Maßnahmen für den stehe ich Ihnen als Gebäudeenergieberater im Handwerk gerne zur Verfügung. Ich erstelle Ihnen Ihren Energieausweis für Ihr Gebäude oder führe eine komplette Energieberatung speziell für Ihr Gebäude durch.

Der Energieausweis

Der Energieausweis für bestehende Gebäude ist in Deutschland bei Verkauf oder Neuvermietung verpflichtend:

  • seit 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31. Dezember 1965
  • seit 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 01. Januar 1966
  • seit 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand (Büro- und Geschäftshäuser).

Der Energieausweis gibt Immobilienkäufern und Mietern Anhaltspunkte über die Höhe des Energieverbrauchs und hält zugleich Hausbesitzer zu energiesparenden Sanierungsmaßnahmen an.

Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten:

  1. bedarfsorientierter Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs). Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft über die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes und der installierten Heiztechnik.
  2. verbrauchsorientierter Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs). Der Energieverbrauchsausweis zeigt nur den reinen Energieverbrauch auf Basis des individuellen Nutzerverhaltens in der Vergangenheit auf..

Welcher Ausweis für Sie notwendig wird, richtet sich nach der Art und der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes:

  1. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht unbefristet Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.
  2. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt unabhängig vom Baujahr ebenfalls Wahlfreiheit.
  3. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Über energiesparende Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Erstellung von Energieausweisen berate ich Sie gern.

Brauchen Sie eine Energieberatung? Dann melden Sie sich bei mir!

pdfPDF – Energieausweis Beispiel